Hallo Karim,
die charakteristische (seltene) Kombination der Einwirkungen für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) definiert eine veränderliche Einwirkung als Leiteinwirkung. Diese wird nicht mit dem Kombinationsbeiwert psi_0 beaufschlagt, sondern wirkt vollständig. Alle weiteren veränderlichen Lasten werden mit dem Kombinationsbeiwert psi_0 abgemindert (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Kombinationsvorschrift
Nun ist es in Ihrem Fall so, dass die Leiteinwirkung die Verkehrslast der Gruppe GR ist. Dies kann man gut an der Abbildung 2 erkennen. Die Verkehrslast GR weißt die höchste Gesamtbelastung auf. Aus diesem Grund wird diese Einwirkung auch nicht mit psi_0 beaufschlagt.
Abbildung 2: Summe der einzelnen Lastkategorien
Für Sie ist jetzt noch wichtig, dass die Einwirkung GR_T (Lastfall 110) und GR_U (Lastfall 210) beide dem Einwirkungskontainer “Q_1 (Veränderlich) Lastgruppe 1” zugeordnet sind. Die Kombination der beiden Einwirkungen GR_T und GR_U ist über die Überlagerungsvorschrift, hier “EXCL sich ausschließend innerhalb der Kategorie”, geregelt (siehe Abbildung 3). Das hat zur Folge, dass jeweils eine Einwirkung aus GR_T und eine Einwirkung aus GR_U zusammen die Einwirkung Q_1 bilden.
Q_1 wird dann mit einem Temperaturlastfall T (LF 97) und einem Setzungslastfall F (LF 52) kombiniert. Verwirrend ist hier, dass psi_o für den Setzungslastfall 1,0 beträgt.
→ Q_1 + F * psi_0 + T * psi_0
→ Q_1 + F * 1,0 + T * 0,6
Abbildung 3: Einwirkungsmanager
Ich hoffe ich konnte Ihnen die Thematik verständlich erklären. Falls es noch Fragen zur Überlagerung gibt, können Sie sich gerne die Online Spannbetonbrückenschulung anschauen.
Oder Sie schauen sich einmal das Video über die Grundlagen des CSM Bridge Design Überlagerungskonzepts an.
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Höller
Ihr SOFiSTiK Support Team